Änderung des Bebauungsplanes

Antrag der Fraktion Die Grünen nach der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Neunkirchen

Die Fraktion der Grünen stellt folgenden Antrag:
Der Rat möge die Verwaltung beauftragen, ein Verfahren zur Prüfung der Möglichkeiten durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten im gesamten Gemeindegebiet auszuschließen, einzuleiten.


Der unklaren Situation bzgl. der geplanten Errichtung einer Mobilfunkantenne, den Bedenken der Einwohner und unserer Fraktion soll mit der Prüfung der Möglichkeiten, die Errichtung von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten generell auszuschließen, um die Bürger vor möglicher Schädigung zu schützen, Rechnung getragen werden.


Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Rates vom 30.6.2005
Der Rat beschließt alle derzeitigen und zukünftigen Anträge auf Errichtung von Mobilfunkantennen auf dem Rathaus sowie auf allen öffentlichen Gebäuden abzulehnen.
und fordern die Verwaltung auf, in gleicher Weise der Sorgfaltspflicht für alle Einwohner Neunkirchens nachzukommen.
Sollte die Prüfung der Möglichkeiten eine Machbarkeit der Änderung des Bebauungsplanes ergeben, so stellen wir folgenden Antrag:

Die Fraktion der Grünen beantragt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Errichtung von Mobilfunkantennen in Wohngebieten generell ausgeschlossen ist.

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