Ausstattung der Schüler*innen und Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten – Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Sofortausstattungsprogramm zur Beschaffung von schulgebundenen digitalen Endgeräten stellt der Bund 500 Millionen Euro für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten für bedürftige Schüler*innen zur Verfü-gung; die Länder und Kommunen sollen diesen Betrag aufstocken. Rund 105 Millionen Euro entfallen aus dem Bundesprogramm auf NRW. Für Neunkirchen ist laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.7.2020 eine Summe von 62506,84€ vorgesehen.
Angesichts dessen, das die Förderrichtlinie erst am 21. Juli von Schulministerin Gebauer vorgelegt wurde und somit die Zeit bis zum Beginn des neuen Schuljahres sehr knapp ist, haben wir Bedenken, dass eine sinnvolle und rechtzeitige Verwendung der Gelder funktionieren kann.
Wir fragen daher an:
- Welche Vorgehensweise zur Anschaffung und zum Einpflegen von digitalen Endgeräten in die vor-handenen Supportstrukturen plant die Verwaltung?
- In wieweit sind unsere Schulleitungen/Schulen informiert und in die Prozesse involviert?
- Wie werden in den Schulen bedürftige Schülerinnen und Schüler identifiziert?
- Da die Kommune zehn Prozent an Eigenmitteln aufbringen muss, ist auch ein entsprechender Haus-haltsbeschluss im Rat zu fassen. Wann soll dieser gefasst werden?
Wir erbitten die Beantwortung in schriftlicher Form.
Mit freundlichen Grüßen,
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Manuela Köninger
Fraktionsvorsitzende
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