Fahrradverkehrsförderung in Neunkirchen

Antrag zur Sache Beratung der Produkte des Haushaltes 2019 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Neunkirchen zur Vorlage im UVA und HFA


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,


die Fraktion der Grünen beantragt, die Fahrradverkehrsförderung in Neunkirchen voranzutreiben und diese im Haushaltsentwurf zu berücksichtigen. Wir beantragen, einen jährlich wiederkehrenden, noch festzulegenden Betrag für die Förderung des Fahrradverkehrs in Neunkirchen in den Haushalt einzustellen.
Begründung: In vielen deutschen Großstädten hat man mittlerweile eingesehen, dass eine Verkehrswende nicht mehr zu umgehen ist. In Berlin ist in diesem Jahr ein verbindliches Fahrradgesetz verabschiedet worden, Hamburg will bis zum Jahr 2020 mehr als 100 Millionen Euro in den Fahrradverkehr investieren. Frankfurt, Darmstadt, Freiburg und weitere Städte haben sich klar zur Förderung des Fahrradverkehrs bekannt.

Der Radverkehr findet auch Beachtung im Mobilitäskonzept für den Kreis Siegen-Wittgenstein, welches sich dafür ausspricht, den mobilisierten Individualverkehr zu verringern und den Radverkehr attraktiver zu machen um so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.


Es haben sich einige Nachbarkommunen im Umkreis auf den Weg gemacht, den Fahrradverkehr vor Ort zu untersuchen, Potenziale aufzutun und den Fahrradverkehr zu fördern. Auch Neunkirchen wird nicht von klimatischen Veränderungen verschont. Wie Prof. Steinbrecher in seinem Verkehrsgutachten erläuterte, ist die Kölner Straße in Neunkirchen die am drittstärksten befahrene Straße im Kreis Siegen-Wittgenstein. Auch wir können mit der Förderung des Fahrradverkehrs zur Entlastung des Individualverkehrs und zum Schutz unseres Klimas einen nicht
unerheblichen Beitrag leisten. Die von uns beantragte Berücksichtigung im Haushalts soll dazu dienen, mögliche Maßnahmen die nicht gefördert werden, umsetzen zu können, sowie geförderte Maßnahmen ggf. zu
vervollständigen. Hier wären z.B. Maßnahmen wie der weitere Ausbau und die Unterhaltung der vorhandenen Radwege, die Verbesserung der Sicherheit von Fahrradfahrern, die Pflege von Hinweisschildern
und neue, fahrradgerecht Abstellanlagen zu nennen.

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