Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Verwaltung möge
1.) rechtliche Grundlagen zur Gestaltung von nicht überbauten Flächen im Besitz von Privatpersonen aufarbeiten.
2.) verstärkte Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit zu den rechtlichen Grundlagen zur Gestaltung von nicht überbauten Flächen im Besitz von Privatpersonen, zur fatalen Ökobilanz von Schottergärten, alternativer Gestaltung von Gärten und Renaturierung bestehender Schottergärten betreiben.
3.) (rechtliche) Möglichkeiten zu Eindämmung, Verhinderung und Renaturierung vorhandener, nicht den rechtlichen Grundlagen (siehe Landesbauordnung) entsprechenden Schottergärten in der Gemeinde erarbeiten.
4.) die Ergebnisse von 1.) – 3.) im entsprechenden Ausschuss vorstellen.
Zur Begründung
Neunkirchen hat ein Insektenschutzkonzept, ein Klimaschutzkonzept sowie ein Energie- und Klimapolitisches Leitbild. Derzeit bemüht sich unsere Kommune, den Klimaschutz zu stärken und auszuweiten, z.B. durch die Inhalte des Mobilitätskonzeptes oder die Maßnahmen im Rahmen des EEA.
Obwohl in den Vorschriften der Landesbauordnung festgeschrieben ist, dass „nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbaute Flächen der bebauten Grundstücke 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind, […]“ (vgl. §8, Landesbauordnung NRW) entstehen überall im Land und auch in unserer Gemeinde neue Schottergärten. Dies läuft den oben skizzierten kommunalen Bemühungen um Klima- und Insektenschutz zuwider: Zur Gestaltung eines Schottergartens muss die Humusfläche abgetragen werden, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Vlies oder einer wasserdurchlässigen Folie abgedeckt. Im Anschluss wird die Fläche mit Kleinsteinen aufgefüllt. Derart versiegelte Flächen sind aus ökologischer Sicht völlig wertlos. Sie beschleunigen nicht nur das Insektensterben im Siedlungsraum, sondern wirken sich auch insgesamt negativ auf den Artenreichtum aus. Zudem verstärkt dieser Trend die sowieso schon negativen Auswirkungen des Klimawandels in den Kommunen. So speichern die Steine Wärme und strahlen sie wieder ab,
während Pflanzen jedoch den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen. Die versiegelte Fläche steht auch nicht mehr zur Versickerung von Niederschlägen zur Verfügung. Bei klimawandelbedingten Starkregenereignissen eine fatale Entwicklung.
Wir fordern die Verwaltung auf, sämtliche rechtlich zur Verfügung stehende Mittel zu nutzen, diesen
anhaltenden Trend zu stoppen und sich für die Rückumwandlung von bereits existierenden
Schottergärten einzusetzen.