Schulministerium schiebt Verantwortung an Kommunen ab – Ausstattung mit digitalen Endgeräten zu Schulbeginn mehr als fraglich
Zum 21.07.2020 ist die Förderrichtlinie des Landes NRW über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten (Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule). Diese soll dazu dienen, im Falle eines erneuten durch Corona bedingten „Homeschoolings“ alle Schülerinnen und Schüler, die Bedarf haben, mit Endgeräten auszustatten, so dass alle am digitalen Unterricht teilnehmen können.
Zum Sofortausstattungsprogramm zur Beschaffung von schulgebundenen digitalen Endgeräten erklärt Manuela Köninger, die Fraktionssprecherin der GRÜNEN im Rat der Gemeinde Neunkirchen:
„Die Richtlinien zum Sonderprogramm zur Ausstattung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien kommen so spät, dass es mehr als fraglich ist, ob wir den Kindern und Jugendlichen zu Schuljahresbeginn Geräte zur Verfügung stellen können.
Schulministerin Gebauer (FDP) hat seit Mai wertvolle Zeit verstreichen lassen, um eine schnelle und unbürokratische Ausstattung sicherzustellen. Erst hat es Wochen gedauert, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund in den Landtag zu bringen, dann hat es noch mal sage und schreibe vier Wochen gebraucht, bis die Ministerin nun endlich konkrete Förderrichtlinien vorlegt hat.
Für die Gemeinde Neunkirchen sind 62.506,84 € vorgesehen. Da die Kommune zehn Prozent an Eigenmitteln aufbringen muss, ist auch ein entsprechender Haushaltsbeschluss im Rat zu fassen, der nun aber terminlich nicht mehr zu realisieren sein wird.
Nach dem Finanzbeschluss müssen die Beschaffung und das Einpflegen der Geräte in die Supportstrukturen erfolgen. Zudem sollen die Schulen die Schülerinnen und Schüler identifizieren, die Endgeräte erhalten sollen. Ob die Mittel ausreichen, kann damit noch gar nicht abgeschätzt werden.
Falls mit Schulbeginn im Fernunterricht beschult werden muss, werden Kinder und Jugendliche ohne Endgeräte weitere Wochen vom Unterricht ausgeschlossen.
Das ist nicht akzeptabel und pädagogisch und sozial verantwortungslos.“
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