Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen An- lagen in Kraft getreten.
Die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-) Anlagen wird nun zum zweiten Mal novelliert: Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wird das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Diese umfassen Kinder- tageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutz- gesetzes in öffentlicher oder freier Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffent- licher oder freier Trägerschaft.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort. Ab Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden.
Die nun ausgeweitete Förderung sehen wir als Chance, unsere Grundschulen und Kitas für alle am Schul- und Kindertagesstättenleben Beteiligte sicherer zu machen und dem Gesundheitsschutz in Bezug auf Corona, aber auch allgemein zu verbessern, da die RLT-Anlagen die Luftqualität positiv beeinflussen – indem sie Gase, Dämpfe und Schadstoffe aus der Luft herausfiltern.
Wir fragen daher an:
- Wurden die Schulen und Kitas (Schul- und Kitaleitungen, Elternvertretungen) hierüber informiert?
- Haben unsere Schulen und Kitas Bedarfe formuliert, bzw. wurden sie aufgefordert, Bedarfe zu mel- den?
- Welche Bedarfe hat die Verwaltung selbst festgestellt?
- Welche Schritte hat die Verwaltung, oder will die Verwaltung unternehmen, um diese Förderung in Anspruch zu nehmen?
- Welche (Folge-) Kosten werden ggf. noch auf die Kommune zukommen?
Wir erbitten die Beantwortung in schriftlicher Form